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Hausverwaltung - Immobilien

               Ignorieren von Verboten kann zur                         fristlosen Kündigung führen!

Nach ständiger Rechtsprechung ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses berechtigt, wenn der Mieter ein rechtkräftiges vom Vermieter erstrittenes Urteil nicht befolgt, z.B. zur Vornahme von bestimmten Handlungen, Beseitigung von baulichen Änderungen oder Unterlassung von störenden Handlungen (so bereits BVerfG, Beschluss v. 18.1.1996, WuM 1996, 263).

Baulärm

Rechtsverlust bei Absehbarkeit

Nach einem Urteil des LG Berlin muss ein Mieter, der Räume im dicht bebauten Innenstadtbereich anmietet, immer damit rechnen, dass früher oder später Gebäude in der Nachbarschaft entfernt oder angerissen werden oder Fassaden erneuert werden und dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen kann. Dies gilt auch dann, wenn bei Vertragsschluss noch keine konkrete Bautätigkeit in der Nachbarschaft absehbar war

Gleiches gilt nach einem weiteren Urteil des AG München, wenn Bauarbeiten aufgrund des Alters des Gebäudes und der Nachbargebäude absehbar waren.

Auch in diesem Fall muss der Mieter damit rechnen, dass an einzelnen Gebäuden Sanierungsarbeiten stattfinden werden (LG Berlin, Urteil v. 22.03.2077, 12 Q 47/06, GE 2009, 719; AG München, Urteil v. 17.05.2007, 453 C 37357/06, NZM 2008, 320).

                                                                                                                                                      

Schenkung eines bebauten Grundstücks nach Gebäudeerichtung durch den Beschenkten

Die Finanzverwaltung hat in einem Erlass auf eine höchstrichterliche Entscheidung reagiert und die zu dem angesprochenen Vorgang bisher bestehende Verwaltungsauffassung einer gemischten Schenkung aufgegeben.

Bei der Ermittlung der Bereicherung des Beschenkten ist der Grundbesitzwert des bebauten Grundstücks anzusetzen und um den Differenzbetrag zwischen diesem und dem Grundbesitzwert für das unbebaute Grundstück zu mindern.

Als Bemessungsgrundlage kommt damit der Wert des unbebauten Grundstücks zum Ansatz. Dieser ist vom Lagefinanzamt im Wege der Amtshilfe zu ermitteln.

 

Schenkungsteuer - Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuerliche Änderungen im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2010

Nach dem derzeit anzuwendenden Gesetz gelten für Betriebsvermögen - soweit es sich um begünstigtes Vermögen handelt - nachstehende Verschonungsregelungen

                                                   Regelverschonung             Optionsverschonung

Abschlag                                            85%                                      100%

 

Verwaltungsvermögen                   maximal 50%                         maximal 10%   

 

Behaltensfrist                                    5 Jahre                                   7 Jahre

 

Lohnsumme innerhalb

der Behaltensfrist                       mindestens 400%                   mindestens 700% 

 

* Voraussetzung Lohnsumme entfällt bei nicht mehr als 20 Beschäftigten

 

Zum begünstigten Vermögen gehört u. a.

 

- Gewerbebetriebe,

 

- Mitunternehmeranteile,

 

- Anteile an Kapitalgesellschaften mit mehr als 25%-iger Beteiligung (bzw. gepoolte Anteile)

 

 

Einkommensteuer - Körperschaftsteuer

 

Häusliches Arbeitszimmer

Abziehbarkeit der Aufwendungen

 

Das Bundessverfassungsgericht hat die seit dem Veranlagungszeitraum 2007 geltende Neuregelung zur nur noch stark eingeschränkten Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als verfassungswidrig eingestuft.

 

Das Abzugsverbot ist hiernach insoweit mit dem Grundgesetz unvereinbar, als auch entstandene Aufwendungen in den Fällen von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind, in denen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

 

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, rückwirkend ab 01.01.2007 den verfassungswidrigen Zustand durch eine entsprechende Gesetzes-Korrektur zu beseitigen. 

 

                                                                                                                                                      

Tipps zur Vermeidung von Schimmel und Feuchtigkeit  

1. 

In der Heizperiode (bei Anwesenheit) Mindest-Temperaturen einhalten: Wohn-, Kinderzimmer 20 °C, Bad 21°C, nachts im Schlafzimmer mindestens 18 °C.

 

2.

Heizung bei Abwesenheit nie ganz abstellen. Wiederaufheizen ausgekühlter Räume ist teuer und verbraucht mehr Energie, als das Halten einer nicht zu weit abgesenkten Temperatur.

 

3. 

Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen geschlossen halten.

 

4. 

Morgens in der Wohnung einen kompletten Luftwechsel durchführen: Stoßlüftung!

 

5.

Einmal täglich lüften genügt nicht! Vormittags, nachmittags, und abens einen kompletten Luftwechsel vornehmen.

 

6.

Nicht von einem Zimmer in ein anderes lüften, sondern nach draußen.

 

7.

Badzimmertüren geschlossen halten. Nach dem Duschen/Baden die Luftfeuchtigkeit direkt nach draußen lüften.

 

8.

Große Mengen Wasserdampf (z.B. Kochen, Bügeln) sofort nach draußen ablüften. Durch Schließen der Zimmertüren verhindern, dass sich der Dampf in der Wohnung verteilt.

 

9. 

Bei neuen, dicht schließenden Isolierglasfenstern haüfiger lüften als früher.

 

10.

Große Schränke und Bilder nicht zu dicht an kritische Wände anrücken. 5 Zentimeter Abstand sollten reichen.

 

11. 

Das Thermostat ist auf die gewünschte Raumtemperatur einzustellen. Es wird dann die Wärmeabgabe des Heizkörpers automatisch auf die eingestellte Raumtemperatur regeln. 

 

Stellung:

1= ca. +12°C Raumtemperatur

2= ca. +16°C

3= ca. +20°C

4= ca. +24°C

5= ca. +28°C

 

12. 

Das Thermostat muss zur Sicherstellung der Regelfunktion frei liegen.

 

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Einkommenssteuer - Körperschaftssteuer

Reisekostenpauschbeträge bei Auslandsreisen

Die steuerlichen Pauschbeträge für Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen werden auf der Grundlage der höchsten Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzt (§4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG).

 

 

 

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