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Ignorieren von Verboten kann zur
fristlosen
Kündigung führen!
Nach ständiger
Rechtsprechung ist der Vermieter zur fristlosen
Kündigung eines Mietverhältnisses berechtigt, wenn
der Mieter ein rechtkräftiges vom Vermieter
erstrittenes Urteil nicht befolgt, z.B. zur Vornahme
von bestimmten Handlungen, Beseitigung von baulichen
Änderungen oder Unterlassung von störenden
Handlungen (so bereits BVerfG, Beschluss v.
18.1.1996, WuM 1996, 263).
Schenkung
eines bebauten Grundstücks nach Gebäudeerichtung
durch den Beschenkten
Die
Finanzverwaltung hat in einem Erlass auf eine
höchstrichterliche Entscheidung reagiert und die zu
dem angesprochenen Vorgang bisher bestehende
Verwaltungsauffassung einer gemischten Schenkung
aufgegeben.
Bei der Ermittlung
der Bereicherung des Beschenkten ist der
Grundbesitzwert des bebauten Grundstücks anzusetzen
und um den Differenzbetrag zwischen diesem und dem
Grundbesitzwert für das unbebaute Grundstück zu
mindern.
Als
Bemessungsgrundlage kommt damit der Wert des
unbebauten Grundstücks zum Ansatz. Dieser ist vom
Lagefinanzamt im Wege der Amtshilfe zu ermitteln.
Baulärm
Rechtsverlust
bei Absehbarkeit
Nach einem
Urteil des LG Berlin muss ein Mieter, der
Räume im dicht bebauten Innenstadtbereich anmietet,
immer damit rechnen, dass früher oder später
Gebäude in der Nachbarschaft entfernt oder
angerissen werden oder Fassaden erneuert werden und
dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen
kann. Dies gilt auch dann, wenn bei Vertragsschluss
noch keine konkrete Bautätigkeit in der
Nachbarschaft absehbar war
Gleiches gilt
nach einem weiteren Urteil des AG München,
wenn Bauarbeiten aufgrund des Alters des
Gebäudes und der Nachbargebäude absehbar waren.
Auch in diesem
Fall muss der Mieter damit rechnen, dass an
einzelnen Gebäuden Sanierungsarbeiten stattfinden
werden (LG Berlin, Urteil v. 22.03.2077, 12 Q
47/06, GE 2009, 719; AG München, Urteil v.
17.05.2007, 453 C 37357/06, NZM 2008, 320).
Richtig
Heizen und Lüften während der Heizperiode
Ein
Leitfaden für den Hausgebrauch zur Vermeidung von
Schimmelbildung
Schimmelpilze benötigen
Feuchtigkeit als Lebensgrundlage. In einem
3-Personen-Haushalt werden täglich (durch Atmen,
Transpiration, Kochen, Waschen, Duschen, Pflanzen)
bis zu ca. 10 Liter Wasser an die Raumluft
abgegeben. Wenn diese enorme Wassermenge nicht
laufend durch Lüften entfernt wird, so reichert
sich diese Feuchtigkeit rasch an den kältesten
Bauteilflächen an und fördert den Schimmelwuchs.
Zum
Verständnis:
1.
Wohnen erzeugt unvermeidbar Feuchtigkeit, und diese fördert Schimmelwuchs.
2.
Die feuchte Raumluft muss durch das Lüften gegen
trockenere Außenluft
ausgetauscht werden, möglichst bevor sie an kühlen
Wänden kondensieren.
3.
Je schneller der komplette Luftaustausch erfolgt,
desto wirksamer Lüften.
Wände und Inventar kühlen kaum ab, die Luft ist rasch und
mit geringer Heizenergie wieder
warm und aufnahmefähig für neue Feuchtigkeit..
4.
Warme Raumluft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen und
weglüften.
Warme Luft hält die Wände wärmer, sodass dort weniger Feuchtigkeit
kondensiert.
5.
Wenn Außenwände durch Möbel, Vorhänge etc. eng
verstellt sind, so kühlen sie
ab und nehmen Kondensfeuchte auf (stehende Luftschicht
vor der Wand).
Die
9 Wohntipps zur Schimmelpilzvermeidung
1.
Zwischen
Außenwänden und Möbelrückwänden sollten
mindestens 5
– 10 cm
Abstand eingehalten
werden (in Außenecken seitlich 10 cm), damit eine
zirkulierende
Hinterlüftung sichergestellt werden kann.
Des weiteren sollte man keine großflächigen
Schränke vor Außenwände
aufstellen.
2.
4x täglich 5 Minuten bei weit geöffneten
Fenstern auf Durchzug lüften
(ohne Durchzug 10 Minuten). Bei Abwesenheit am Tage
reicht 3x
(morgens und
2x abends).
3.
Elektron. Hygrometer verwenden. Unter 5°C Außentemperatur
lüften sobald
die relative
Luftfeuchte über 50 %.
Ansonsten lüften bei über
55 % rel. Luftfeuchte.
4.
Keine Dauerlüftung bei gekipptem Fenster
(Kondensgefahr).
5.
Innentüren zu kälteren Räumen geschlossen
halten. Räume nicht über den
Nachbarraum
mitheizen (Kondensgefahr im kälteren Raum).
6.
Duschen/Baden/Kochen: Tür geschlossen und
dann sofort nach außen lüften.
7.
Offenes Wäschetrocknen in der Wohnung ist
sehr schimmelpilzkritisch und
muss deshalb
unterbleiben.
8.
Richttemperaturen mind.: Wohnräume, Küche,
Bad 20° , Schlafräume 17°.
9. Die
Heizung auch bei Abwesenheit nie ganz ausstellenSchenkungsteuer
- Erbschaftsteuer
Erbschaftsteuerliche
Änderungen im Referentenentwurf des
Jahressteuergesetzes 2010
Nach dem derzeit
anzuwendenden Gesetz gelten für Betriebsvermögen -
soweit es sich um begünstigtes Vermögen handelt -
nachstehende Verschonungsregelungen
Regelverschonung
Optionsverschonung
Abschlag
85%
100%
Verwaltungsvermögen
maximal
50%
maximal 10%
Behaltensfrist
5
Jahre
7 Jahre
Lohnsumme
innerhalb
der
Behaltensfrist
mindestens
400%
mindestens 700%
*
Voraussetzung Lohnsumme entfällt bei nicht mehr als
20 Beschäftigten
Zum
begünstigten Vermögen gehört u. a.
-
Gewerbebetriebe,
-
Mitunternehmeranteile,
-
Anteile an Kapitalgesellschaften mit mehr als 25%-iger
Beteiligung (bzw. gepoolte Anteile)
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