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Hausverwaltung - Immobilien

               Ignorieren von Verboten kann zur                         fristlosen Kündigung führen!

Nach ständiger Rechtsprechung ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses berechtigt, wenn der Mieter ein rechtkräftiges vom Vermieter erstrittenes Urteil nicht befolgt, z.B. zur Vornahme von bestimmten Handlungen, Beseitigung von baulichen Änderungen oder Unterlassung von störenden Handlungen (so bereits BVerfG, Beschluss v. 18.1.1996, WuM 1996, 263).

Schenkung eines bebauten Grundstücks nach Gebäudeerichtung durch den Beschenkten

Die Finanzverwaltung hat in einem Erlass auf eine höchstrichterliche Entscheidung reagiert und die zu dem angesprochenen Vorgang bisher bestehende Verwaltungsauffassung einer gemischten Schenkung aufgegeben.

Bei der Ermittlung der Bereicherung des Beschenkten ist der Grundbesitzwert des bebauten Grundstücks anzusetzen und um den Differenzbetrag zwischen diesem und dem Grundbesitzwert für das unbebaute Grundstück zu mindern.

Als Bemessungsgrundlage kommt damit der Wert des unbebauten Grundstücks zum Ansatz. Dieser ist vom Lagefinanzamt im Wege der Amtshilfe zu ermitteln.

Baulärm

Rechtsverlust bei Absehbarkeit

Nach einem Urteil des LG Berlin muss ein Mieter, der Räume im dicht bebauten Innenstadtbereich anmietet, immer damit rechnen, dass früher oder später Gebäude in der Nachbarschaft entfernt oder angerissen werden oder Fassaden erneuert werden und dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen kann. Dies gilt auch dann, wenn bei Vertragsschluss noch keine konkrete Bautätigkeit in der Nachbarschaft absehbar war

Gleiches gilt nach einem weiteren Urteil des AG München, wenn Bauarbeiten aufgrund des Alters des Gebäudes und der Nachbargebäude absehbar waren.

Auch in diesem Fall muss der Mieter damit rechnen, dass an einzelnen Gebäuden Sanierungsarbeiten stattfinden werden (LG Berlin, Urteil v. 22.03.2077, 12 Q 47/06, GE 2009, 719; AG München, Urteil v. 17.05.2007, 453 C 37357/06, NZM 2008, 320).

Richtig Heizen und Lüften während der Heizperiode

Ein Leitfaden für den Hausgebrauch zur Vermeidung von Schimmelbildung

Schimmelpilze benötigen Feuchtigkeit als Lebensgrundlage. In einem 3-Personen-Haushalt werden täglich (durch Atmen, Transpiration, Kochen, Waschen, Duschen, Pflanzen) bis zu ca. 10 Liter Wasser an die Raumluft abgegeben. Wenn diese enorme Wassermenge nicht laufend durch Lüften entfernt wird, so reichert sich diese Feuchtigkeit rasch an den kältesten Bauteilflächen an und fördert den Schimmelwuchs.

Zum Verständnis:

1. Wohnen erzeugt unvermeidbar Feuchtigkeit, und diese fördert Schimmelwuchs.

 

2. Die feuchte Raumluft muss durch das Lüften gegen trockenere Außenluft

    ausgetauscht werden, möglichst bevor sie an kühlen Wänden kondensieren.

 

3. Je schneller der komplette Luftaustausch erfolgt, desto wirksamer Lüften. 

     Wände und Inventar kühlen kaum ab, die Luft ist rasch und  

     mit geringer Heizenergie wieder warm und aufnahmefähig für neue Feuchtigkeit..  

 

4. Warme Raumluft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen und weglüften. 

    Warme Luft hält die Wände wärmer, sodass dort weniger Feuchtigkeit

    kondensiert.

 

5. Wenn Außenwände durch Möbel, Vorhänge etc. eng verstellt sind, so kühlen sie 

    ab und nehmen Kondensfeuchte auf (stehende Luftschicht vor der Wand).

Die 9 Wohntipps zur Schimmelpilzvermeidung

1. Zwischen Außenwänden und Möbelrückwänden sollten mindestens 5 – 10 cm

    Abstand eingehalten werden (in Außenecken seitlich 10 cm), damit eine

    zirkulierende Hinterlüftung sichergestellt werden kann. 

    Des weiteren sollte man keine großflächigen Schränke vor Außenwände 

    aufstellen.

 

2. 4x täglich 5 Minuten bei weit geöffneten Fenstern auf Durchzug lüften

    (ohne Durchzug 10 Minuten). Bei Abwesenheit am Tage reicht 3x

    (morgens und 2x abends).

 

3. Elektron. Hygrometer verwenden. Unter 5°C Außentemperatur lüften sobald

    die relative Luftfeuchte über 50 %. 

    Ansonsten lüften bei über 55 % rel. Luftfeuchte.

4. Keine Dauerlüftung bei gekipptem Fenster (Kondensgefahr).

5. Innentüren zu kälteren Räumen geschlossen halten. Räume nicht über den

    Nachbarraum mitheizen (Kondensgefahr im kälteren Raum). 

6. Duschen/Baden/Kochen: Tür geschlossen und dann sofort nach außen lüften.

7. Offenes Wäschetrocknen in der Wohnung ist sehr schimmelpilzkritisch und

    muss deshalb unterbleiben. 

8. Richttemperaturen mind.: Wohnräume, Küche, Bad 20° , Schlafräume 17°.

9. Die Heizung auch bei Abwesenheit nie ganz ausstellen

Schenkungsteuer - Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuerliche Änderungen im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2010

Nach dem derzeit anzuwendenden Gesetz gelten für Betriebsvermögen - soweit es sich um begünstigtes Vermögen handelt - nachstehende Verschonungsregelungen

                                                   Regelverschonung             Optionsverschonung

Abschlag                                            85%                                      100%

 

Verwaltungsvermögen                   maximal 50%                         maximal 10%   

 

Behaltensfrist                                    5 Jahre                                   7 Jahre

 

Lohnsumme innerhalb

der Behaltensfrist                       mindestens 400%                   mindestens 700% 

 

* Voraussetzung Lohnsumme entfällt bei nicht mehr als 20 Beschäftigten

 

Zum begünstigten Vermögen gehört u. a.

 

- Gewerbebetriebe,

 

- Mitunternehmeranteile,

 

- Anteile an Kapitalgesellschaften mit mehr als 25%-iger Beteiligung (bzw. gepoolte Anteile)

 

 

 

 

 

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