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Ignorieren von Verboten kann zur
fristlosen
Kündigung führen!
Nach ständiger
Rechtsprechung ist der Vermieter zur fristlosen
Kündigung eines Mietverhältnisses berechtigt, wenn
der Mieter ein rechtkräftiges vom Vermieter
erstrittenes Urteil nicht befolgt, z.B. zur Vornahme
von bestimmten Handlungen, Beseitigung von baulichen
Änderungen oder Unterlassung von störenden
Handlungen (so bereits BVerfG, Beschluss v.
18.1.1996, WuM 1996, 263).
Baulärm
Rechtsverlust
bei Absehbarkeit
Nach einem
Urteil des LG Berlin muss ein Mieter, der
Räume im dicht bebauten Innenstadtbereich anmietet,
immer damit rechnen, dass früher oder später
Gebäude in der Nachbarschaft entfernt oder
angerissen werden oder Fassaden erneuert werden und
dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen
kann. Dies gilt auch dann, wenn bei Vertragsschluss
noch keine konkrete Bautätigkeit in der
Nachbarschaft absehbar war
Gleiches gilt
nach einem weiteren Urteil des AG München,
wenn Bauarbeiten aufgrund des Alters des
Gebäudes und der Nachbargebäude absehbar waren.
Auch in diesem
Fall muss der Mieter damit rechnen, dass an
einzelnen Gebäuden Sanierungsarbeiten stattfinden
werden (LG Berlin, Urteil v. 22.03.2077, 12 Q
47/06, GE 2009, 719; AG München, Urteil v.
17.05.2007, 453 C 37357/06, NZM 2008, 320).
Schenkung
eines bebauten Grundstücks nach Gebäudeerichtung
durch den Beschenkten
Die
Finanzverwaltung hat in einem Erlass auf eine
höchstrichterliche Entscheidung reagiert und die zu
dem angesprochenen Vorgang bisher bestehende
Verwaltungsauffassung einer gemischten Schenkung
aufgegeben.
Bei der Ermittlung
der Bereicherung des Beschenkten ist der
Grundbesitzwert des bebauten Grundstücks anzusetzen
und um den Differenzbetrag zwischen diesem und dem
Grundbesitzwert für das unbebaute Grundstück zu
mindern.
Als
Bemessungsgrundlage kommt damit der Wert des
unbebauten Grundstücks zum Ansatz. Dieser ist vom
Lagefinanzamt im Wege der Amtshilfe zu ermitteln.
Schenkungsteuer
- Erbschaftsteuer
Erbschaftsteuerliche
Änderungen im Referentenentwurf des
Jahressteuergesetzes 2010
Nach dem derzeit
anzuwendenden Gesetz gelten für Betriebsvermögen -
soweit es sich um begünstigtes Vermögen handelt -
nachstehende Verschonungsregelungen
Regelverschonung
Optionsverschonung
Abschlag
85%
100%
Verwaltungsvermögen
maximal
50%
maximal 10%
Behaltensfrist
5
Jahre
7 Jahre
Lohnsumme
innerhalb
der
Behaltensfrist
mindestens
400%
mindestens 700%
*
Voraussetzung Lohnsumme entfällt bei nicht mehr als
20 Beschäftigten
Zum
begünstigten Vermögen gehört u. a.
-
Gewerbebetriebe,
-
Mitunternehmeranteile,
-
Anteile an Kapitalgesellschaften mit mehr als 25%-iger
Beteiligung (bzw. gepoolte Anteile)
Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
Häusliches
Arbeitszimmer
Abziehbarkeit
der Aufwendungen
Das
Bundessverfassungsgericht hat die seit dem
Veranlagungszeitraum 2007 geltende Neuregelung zur
nur noch stark eingeschränkten Abzugsfähigkeit der
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als
verfassungswidrig eingestuft.
Das
Abzugsverbot ist hiernach insoweit mit dem
Grundgesetz unvereinbar, als auch entstandene
Aufwendungen in den Fällen von der steuerlichen
Berücksichtigung ausgeschlossen sind, in denen für
die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein
anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Der
Gesetzgeber ist verpflichtet, rückwirkend ab
01.01.2007 den verfassungswidrigen Zustand durch
eine entsprechende Gesetzes-Korrektur zu
beseitigen.
Tipps
zur Vermeidung von Schimmel und Feuchtigkeit
1.
In
der Heizperiode (bei Anwesenheit)
Mindest-Temperaturen einhalten: Wohn-, Kinderzimmer
20 °C, Bad 21°C, nachts im Schlafzimmer mindestens
18 °C.
2.
Heizung
bei Abwesenheit nie ganz abstellen. Wiederaufheizen
ausgekühlter Räume ist teuer und verbraucht mehr
Energie, als das Halten einer nicht zu weit
abgesenkten Temperatur.
3.
Innentüren
zwischen unterschiedlich beheizten Räumen
geschlossen halten.
4.
Morgens
in der Wohnung einen kompletten Luftwechsel
durchführen: Stoßlüftung!
5.
Einmal
täglich lüften genügt nicht! Vormittags,
nachmittags, und abens einen kompletten Luftwechsel
vornehmen.
6.
Nicht
von einem Zimmer in ein anderes lüften, sondern
nach draußen.
7.
Badzimmertüren
geschlossen halten. Nach dem Duschen/Baden die
Luftfeuchtigkeit direkt nach draußen lüften.
8.
Große
Mengen Wasserdampf (z.B. Kochen, Bügeln) sofort
nach draußen ablüften. Durch Schließen der
Zimmertüren verhindern, dass sich der Dampf in der
Wohnung verteilt.
9.
Bei
neuen, dicht schließenden Isolierglasfenstern
haüfiger lüften als früher.
10.
Große
Schränke und Bilder nicht zu dicht an kritische
Wände anrücken. 5 Zentimeter Abstand sollten
reichen.
11.
Das
Thermostat ist auf die gewünschte Raumtemperatur
einzustellen. Es wird dann die Wärmeabgabe des
Heizkörpers automatisch auf die eingestellte
Raumtemperatur regeln.
Stellung:
1=
ca. +12°C Raumtemperatur
2=
ca. +16°C
3=
ca. +20°C
4=
ca. +24°C
5=
ca. +28°C
12.
Das
Thermostat muss zur Sicherstellung der Regelfunktion
frei liegen.
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Einkommenssteuer
- Körperschaftssteuer
Reisekostenpauschbeträge
bei Auslandsreisen
Die
steuerlichen Pauschbeträge für Reisekosten und
Reisekostenvergütungen bei betrieblich und
beruflich veranlassten Auslandsreisen werden auf der
Grundlage der höchsten Auslandstagegelder nach dem
Bundesreisekostengesetz festgesetzt (§4 Abs. 5 S. 1
Nr. 5 EStG).
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